Corona-Info
Laut der am 29.03.21 in Kraft getretenen niedersächsischen Corona-Verordnung ist die Nutzung von Duschen und Umkleiden in Sportstätten nicht mehr zulässig. Das Sporttreiben selbst bleibt allerdings auch in Hochinzidenzkommunen im gleichen Rahmen wie bisher erlaubt. Weitere Infos hier.